Forum-Gewerberecht

» Verwarnungs-/Bußgeld aufgrund verspäteter Gewerbeanzeige «

[quote][i]Original von gewerbe-sgh[/i]
Hier muss ich jetzt aber doch einmal etwas loswerden.
Gem. Art. 103 (3) GG darf niemand wegen der selben Tag, aufgrund der allgemeinen Strafgesetze, mehrfach bestraft werden.
Daran lehnt sich auch das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten an. Demnach ist es rechtswidrig, wegen einer Ordnungswidrigkeit - beispielsweise das fehlende Abmelden des Gewerbes - mehrfach Verfahren einzuleiten. Schließlich setzt sich der Tatbestand aus § 146 Abs. 2 Punkt 2a GewO fort. [URL]https://forum-gewerberecht.de/images/smilies/kopfkratz.gif[/URL]
Bußgelder sind Sanktionen für Fehlverhalten und keine Beugemittel.
By the way - wir verhängen Verwarn- bzw. Bußgelder in Abhängigkeit der Zeit der verspäteten Anzeige und danach, ob nach Aufforderung oder selbstständig die Anzeige getätigt wurde.
 Kopfkratz  [/quote]

 Moin    Moin  

Der Grundsatz des Strafrechts "ne bis in idem" wird im Hinblick auf die Owi nicht vollständig erfasst. Der Bußgeldbescheid ist nicht wie beim Strafbefehl / Urteil mit einer strafrechtlichen Beurteilung versehen. Daher findet das auch keine Anwendung bei Dauer-Owi´s.

OLG Dresden, NStZ-RR 1997, 314 & OLG FF a.M. 2 Ws (B) 388/00 OWiG

Hinzu kommt, dass nach Abschluss des Verfahrens mit Erlass des Bußgeldbescheids die Tat weiter begangen wird.



Gepostet am 01.02.2018 um 15:53 von:
Benutzer: KremserT
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=108795#post108795


Beitrags-Print by Breuer76