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» Verwarnungs-/Bußgeld aufgrund verspäteter Gewerbeanzeige «

Hier muss ich jetzt aber doch einmal etwas loswerden.
Gem. Art. 103 (3) GG darf niemand wegen der selben Tag, aufgrund der allgemeinen Strafgesetze, mehrfach bestraft werden.
Daran lehnt sich auch das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten an. Demnach ist es rechtswidrig, wegen einer Ordnungswidrigkeit - beispielsweise das fehlende Abmelden des Gewerbes - mehrfach Verfahren einzuleiten. Schließlich setzt sich der Tatbestand aus § 146 Abs. 2 Punkt 2a GewO fort. [URL]https://forum-gewerberecht.de/images/smilies/kopfkratz.gif[/URL]
Bußgelder sind Sanktionen für Fehlverhalten und keine Beugemittel.
By the way - wir verhängen Verwarn- bzw. Bußgelder in Abhängigkeit der Zeit der verspäteten Anzeige und danach, ob nach Aufforderung oder selbstständig die Anzeige getätigt wurde.
 Kopfkratz  



Gepostet am 01.02.2018 um 15:38 von:
Benutzer: gewerbe-sgh
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=108794#post108794


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