Forum-Gewerberecht

» Verwarnungs-/Bußgeld aufgrund verspäteter Gewerbeanzeige «

in Land Brandenburg ist es meines Wissen so, dass Ersatzvornahme und Zwangsgeld gleichberechtigt auf einer Stufe stehen.... somit kann man zum erreichen des Zwecks hier stets das mildere Mittel wählen...
Dies ist meines Erachtens die Ersatzvornahme....

zudem hat er ja im Rahmen des Verwaltungsverfahrens in der Anhörung jederzeit die Möglichkeit die Anmeldung selbst vorzunehmen....



Gepostet am 01.02.2018 um 14:34 von:
Benutzer: gewerbe-beelitz
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