Forum-Gewerberecht

» Verwarnungs-/Bußgeld aufgrund verspäteter Gewerbeanzeige «

[quote][i]Original von BernshausenL[/i]
gewerbe-Beelitz spricht ja auch von der [B]An[/B]meldung von Amts wegen.. davon habe ich ehrlich gesagt noch nie etwas gehört  Kopfkratz  [/quote]

Das Gewerberegister soll ja die Wirklichkeit abbilden. Wenn die Behörde davon Kenntnis hat, dass jemand ein Gewerbe betreibt, muss es ja irgendwie auch diesen Eintrag erlangen können; notgedrungen unter Zwang. Aber wie die Vorredner schon sagten; Zwangsgeld und Ersatzzwangshaft können in der Androhung die versprochene Meldung bewirken, aber wenn nicht, wären diese Zwangsmittel nicht (mehr) die geeigneten. So käme Ersatzvornahme bzw. die Fiktion der Abgabe einer Erklärung in Frage; dazu muss aber auch die Behörde die Angaben vollumfänglich machen können, die der Gewerbetreibende leisten muss. Gerade Betriebsbeginn, wie Kollege Mischner sagte, ist ein Faktor, der sich regelmäßig nur schätzen, aber nicht genau bestimmen lässt.



Gepostet am 01.02.2018 um 14:31 von:
Benutzer: KremserT
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