Forum-Gewerberecht

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Hallo,

die [quote] Fiktion der Abgabe einer Erklärung [/quote] dürfte aber nur funktionieren, wenn die Behörde den Inhalt der Erklärung (z. B. Datum des Betriebsbeginns, ausgeübte Tätigkeit) auch korrekt angeben kann.



Gepostet am 01.02.2018 um 14:26 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=108785#post108785


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