Forum-Gewerberecht

» Verwarnungs-/Bußgeld aufgrund verspäteter Gewerbeanzeige «

[quote][i]Original von gewerbe-beelitz[/i]
[quote][i]Original von Klosi[/i]
Eine Ersatzvornahme scheint mir nicht das geeignete Mittel. Eine Gewerbemeldung ist, solange wir des Gewerbetreibenden noch habhaft werden können, eine höchstpersönliche Angelegenheit. Deshalb mache ich die Gewerbemeldung v.A.w. nur, wenn der Betroffene verstorben oder nicht mehr auffindbar ist.

Gruß Klosi[/quote]

Ich empfinde es gerade im Sinne der Registerklarheit und Wahrheit als genau das richtige Mittel.... Sinn und Zweck der ganzen Sache ist noch nicht dem Gewerbetreibenden jedes Mal Zwangsgeld aufzubrummen oder ihn ins Gefängnis zu bringen damit er eine Unterschrift leistet, sondern eher dass alle Gewerbetreibenden auch im Register sind... und über die Ersatzvornahme kann man ja auch die gebühren generieren...[/quote]

In einzelnen Länder-Vollstreckungsgesetzen gibt es auch die Möglichkeit der Fiktion der Abgabe einer Erklärung. Darüber könnte man das m. E. auch regeln.



Gepostet am 01.02.2018 um 14:16 von:
Benutzer: KremserT
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=108784#post108784


Beitrags-Print by Breuer76