Forum-Gewerberecht

» Verwarnungs-/Bußgeld aufgrund verspäteter Gewerbeanzeige «

[quote][i]Original von Klosi[/i]
Eine Ersatzvornahme scheint mir nicht das geeignete Mittel. Eine Gewerbemeldung ist, solange wir des Gewerbetreibenden noch habhaft werden können, eine höchstpersönliche Angelegenheit. Deshalb mache ich die Gewerbemeldung v.A.w. nur, wenn der Betroffene verstorben oder nicht mehr auffindbar ist.

Gruß Klosi[/quote]

Ich empfinde es gerade im Sinne der Registerklarheit und Wahrheit als genau das richtige Mittel.... Sinn und Zweck der ganzen Sache ist noch nicht dem Gewerbetreibenden jedes Mal Zwangsgeld aufzubrummen oder ihn ins Gefängnis zu bringen damit er eine Unterschrift leistet, sondern eher dass alle Gewerbetreibenden auch im Register sind... und über die Ersatzvornahme kann man ja auch die gebühren generieren...



Gepostet am 01.02.2018 um 14:13 von:
Benutzer: gewerbe-beelitz
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=108783#post108783


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