Forum-Gewerberecht

» Verwarnungs-/Bußgeld aufgrund verspäteter Gewerbeanzeige «

Eine Ersatzvornahme scheint mir nicht das geeignete Mittel. Eine Gewerbemeldung ist, solange wir des Gewerbetreibenden noch habhaft werden können, eine höchstpersönliche Angelegenheit. Deshalb mache ich die Gewerbemeldung v.A.w. nur, wenn der Betroffene verstorben oder nicht mehr auffindbar ist.

Gruß Klosi



Gepostet am 01.02.2018 um 13:54 von:
Benutzer: Klosi
Der Original-Beitrag :
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