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[quote][i]Original von Klosi[/i]
Hallo zusammen,

ich habe auch immer eine Bußgeldhöhe von 100,00 Euro gewählt. Nachdem eine Richterin in einer Verhandlung mal gesagt hat, dass der Gewerbetreibende Glück hat, weil die Behörde "nur" ein Bußgeld von 100,00 Euro verhängt hat, beträgt bei mir ein Bußgeld 200,00 Euro.

Wenn nach dem Bußgeld keine Reaktion erfolgt, gibt es die Ordnungsverfügung mit Zwangsgeld. Da man das ja auch nicht ewig betreiben will, drohe ich irgendwann Zwangshaft an. Bis jetzt hat das immer funktioniert.

Schönen Feierabend
Klosi[/quote]


Also ich drohe bei einer OV die Ersatzvornahme an mit den entsprechenden Kosten..... also ich melde ich dann das Gewerbe v. A. w. an...



Gepostet am 01.02.2018 um 10:05 von:
Benutzer: gewerbe-beelitz
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