Forum-Gewerberecht
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aus Rheinhessen,
ich würde hier auch die Anwendung des ProstG aber auch der Sperrgebietsverordnung nicht erkennen können. Hier fehlt es an dem sexuellen Angebot durch Menschen - m. E. ein wesentliches Merkmal der Prostitution.
Anders sieht es aus bei den bau- und hygienerechtlichen Vorgaben. Hier würde ich schon die jeweiligen Behörden kontaktieren.
Sicherheitshalber würde ich unsere Aufsichtsbehörde mal kontaktieren.
Gepostet am 01.02.2018 um 09:09 von:
Benutzer: Rheinhesse
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