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» Selbständig im Nebenerwerb als Aufsteller ab Februar 2018 «

Vielen Dank für Eure bisherigen Antworten.


Gerne will ich Euch noch auf aktuellen Stand bringen.

Die Automaten (2 * Geldspieler & 1 * Dart) erzielen monatlich ca. 4.300,- €.

[B][U]Am 30.01.2018 wurde folgendes erledigt / durchgeführt:[/U][/B]

[list]
[*] Ammeldung des Gewerbe als einfache Selbständigkeit, also ohne Eintragung in's HR als e.K.
[*]Anforderung Führungszeugnis - Belegart 0 direkt durch die Stadtverwaltung
[*]Auszug Gewerbezentralregister - Belegart 9 direkt durch die Stadtverwaltung
[/list]

Erhalten habe ich 2 Quittungen über zusammen 36,13 € für Verwaltungsgebühren und einen Fragebogen des Finanzamt - 4 DIN A4 Doppelseiten mit nochmal soviel "Ausfüllhilfe".  Wand  

Und natürlich meine Gewerbeanmeldung.    

[B]Als nächstes brauche ich ein Sozialkonzept. - Hat jemand eine "[U]günstige[/U]" Quelle?[/B]

Für die [B]verpflichtende Unterrichtung nach § 33c GewO[/B] habe ich mich bei der [B]IHK Köln[/B] für den 19.02.2018 für einen Kurs mit 6 * 45 Minuten zum Schnäppchen-Preis von 150,- € angemeldet.

Wenn alles glatt läuft wird mir die Erlaubnis nach § 33c GewO im Laufe des Februar erteilt, spätestens zum 01.03.2018.

Was mir aktuell echt unter den Nägeln brennt ist die [B]Buchhaltung[/B]. Also ich werde wohl eine einfache Buchhaltung mit EÜR machen. - [I]Dies ist auch der Grund warum ich auf den e.K. verzichte; hier ist man nämlich automatisch verpflichtet eine Doppelte Buchführung mit Bilanzierung und GuV zu machen.[/I]

[U]Daher nochmal die konkrete Frage:[/U] [B]Welche Software benutzt ihr für die Buchhaltung?[/B]
Nebenfrage: Sehe ich es richtig, dass z.B. jeder Automat in der Buchhaltung als eigenständige Kasse geführt wird?

Leider wurde in die Gaststätte bereits 3 mal eingebrochen. - Und natürlich jedesmal mindestens ein Automat geknackt. - Meist mit nicht unerheblichem Gehäuse-Schaden und fehlendem Münzblock oder rausgebrochener Scheinkasse.  wut   - Daher hier nochmals die Frage: [B]Wie macht ihr das bzgl. Einbrüchen / Versicherung ?[/B]

Ein Rottweiler ist leider keine Lösung, da ich ja der Aufsteller bin und nicht der Wirt.

Vielen Dank für Eure Mühe.

Gruß Carsten.

[U][B]Nachtrag:[/B][/U] Die [B]Vergnügungssteuer[/B] beträgt bei uns hier humane [B]8%[/B].  Applaus   - Das war wenigstens mal eine gute Nachricht.



Gepostet am 31.01.2018 um 20:58 von:
Benutzer: AMS
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=108765#post108765


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