Forum-Gewerberecht

» Puppenbordell «

Hallo,

also meiner Meinung nach sind die Regelungen zur Prostitution und auch die Beschränkungen aufgrund der Einwohnerzahl hier nicht anwendbar, da es sich nicht um sexuelle Handlungen von Personen an oder vor Personen gegen Entgelt handelt. Folglich auch kein Bordell im Sinnes des ProstSchG. Von daher meine ich Gewerbe-Anmeldung möglich.

Allerdings sollten sich die potenziellen Betreiber mal wegen der baurechtlichen Bestimmungen erkundigen.

Gruß
HBinder



Gepostet am 31.01.2018 um 17:19 von:
Benutzer: HBinder
Der Original-Beitrag :
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