Forum-Gewerberecht

» Verwarnungs-/Bußgeld aufgrund verspäteter Gewerbeanzeige «

Hallo zusammen aus dem Rheinland,

bei uns läuft das wie folgt:

1. Aufforderung zur Erfüllung der Meldepflicht (14 Tage Frist)
2. Aufforderung zur Erfüllung der Meldepflicht mit Bemerkung (14 Tage Frist)
3. Anhöurung des Betroffenen gem. § 55 OWiG (14 Tage Frist)
4. Bußgeld in Höhe von 100,00 €

Wenn die betroffene Person nach bereits einmalig verhängtem Bußgeld weiterhin nicht tätig wird:

1. Erneute Aufforderung zur Erfüllung der Meldepflicht mit entsprechender Bemerkung (14 Tage Frist)
2. Erneute Anhörung des Betroffenen gem. § 55 OWiG (14 Tage Frist)
3. Bußgeld in Höhe von 200,00 €

Sollte die betroffene Person auch nach dem zweiten Bußgeld nicht tätig werden..

1. Erneute Aufforderung zur Erfüllung der Meldepflicht mit entsprechender Bemerkung (14 Tage Frist)
2. Erneute Anhörung des Betroffenen gem. § 55 OWiG (14 Tage Frist)
3. Bußgeld in Höhe von 500,00 €

Bei mir kommt es sehr oft vor, dass Personen sich einfach gar nicht melden. Im gesamten Verfahren keine Reaktion auf gar nichts. Auch nicht, wenn ich den Außendienst mehrmals ermitteln schicke. Die betroffenen Personen sind tagsüber auch nicht anzutreffen. Die Aussagen von Nachbarn sind leider oft auch nur wenig hilfreich.  Wand  

Mich würde interessieren, was Sie/Ihr in solchen Fällen macht? Wenn die erforderliche Gewerbemeldung nicht vorgenommen wird und auf kein Schreiben reagiert wurde/wird.  Kopfkratz    Kopfkratz    Kopfkratz  

Viele liebe Grüße  smile  



Gepostet am 31.01.2018 um 10:40 von:
Benutzer: Lena V.
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=108758#post108758


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