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» Entwurf Änderung § 34c GewO / Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter «

Hallo,

gibt es zu der Entscheidung, dass die 34c-Erlaubnisse in NRW bei den Ordnungsbehörden bleiben, etwas schriftliches? Das wäre für uns als IHK hinsichtlich der Planungen sehr interessant.

Viele Grüße



Gepostet am 26.01.2018 um 10:24 von:
Benutzer: Peucker
Der Original-Beitrag :
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