Forum-Gewerberecht
» Entwurf Änderung § 34c GewO / Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter «
Hallo,
gibt es zu der Entscheidung, dass die 34c-Erlaubnisse in NRW bei den Ordnungsbehörden bleiben, etwas schriftliches? Das wäre für uns als IHK hinsichtlich der Planungen sehr interessant.
Viele Grüße
Gepostet am 26.01.2018 um 10:24 von:
Benutzer: Peucker
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=108729#post108729
Beitrags-Print by Breuer76