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 Moin   aus Herzogenrath,

also, ich nutze immer noch den Bußgeldkatalog, den Kollege Kirchhammer aus Ingolstadt vor Urzeiten gepostet hat. Habe natürlich die Verwarnungsgeldhöhe bis 55,00 € ausgedehnt.



Gepostet am 26.01.2018 um 07:21 von:
Benutzer: Hartmut Fries
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=108716#post108716


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