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» Erlaubnis nach § 34c für Bausparkassenvertretung «
@Civil Servant:
Danke für die Info
Da bei uns die IHKen für die Erlaubnis nach § 34i GewO zuständig sind, hab ich mich da ehrlich gesagt nicht so genau eingelesen
Gepostet am 24.01.2018 um 13:52 von:
Benutzer: SteBa
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=108698#post108698
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