Forum-Gewerberecht

» Erlaubnis nach § 34c für Bausparkassenvertretung «

@Civil Servant:

Danke für die Info  Danke  

Da bei uns die IHKen für die Erlaubnis nach § 34i GewO zuständig sind, hab ich mich da ehrlich gesagt nicht so genau eingelesen    



Gepostet am 24.01.2018 um 13:52 von:
Benutzer: SteBa
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=108698#post108698


Beitrags-Print by Breuer76