Forum-Gewerberecht
» § 38 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1a bis e und der Internetversandhandel «
Danke für die Antwort! Das Bestätigt auch, wie ich es mir gedacht habe und wie anscheinend auch die Kollegin vor mir gehandelt hat. Ich denke, die GewO hätte das vielleicht auch zusätzlich erwähnt, wäre der Online-Handel da ausgenommen.
Gepostet am 24.01.2018 um 07:29 von:
Benutzer: Piano_
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