Forum-Gewerberecht

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Hallo,
ich möchte mich hier auch gleich mit reinhängen.

Hier ist vor ein paar Monaten ein Gesellschafter einer OHG verstorben.
Im Handelsregister ist bisher noch keine Änderung erfolgt.

Bisher habe ich noch keine Abmeldung von Amtswegen für den Verstorbenen vorgenommen, auch weil ich unsicher bin, was dann mit der Rechtsform passiert.
Und muss ich den verbleibenden Gesellschafter über die Abmeldung von Amtswegen informieren?
Auch der verbleibende Gesellschafter müsste ja irgendwie tätig werden
 Weißnicht  

Viele Grüße aus Ahrensfelde



Gepostet am 23.01.2018 um 14:55 von:
Benutzer: K.Eckhof
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