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» Todesfall Einzelunternehmer «

Hallo in die Runde.

Wie genau ist aber dann der § 46 GewO auszulegen, wenn ein Einzelunternehmer verstorben ist? Darf der überlebende Ehegatte das Gewerbe fortführen? Wenn ja, hat dieser dann dennoch selber ein Gewerbe anzumelden?



Gepostet am 23.01.2018 um 14:05 von:
Benutzer: Marcel Fromm
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=108658#post108658


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