Forum-Gewerberecht

» Erlaubnis nach § 34c für Bausparkassenvertretung «

 Moin  

Könnten Sie mir bitte die Antwort, warum es für die Vermittlung von Bausparverträgen keinerlei Erlaubnis bedarf, zusammenstellen?

Ich bin neu im Gewerberecht und kann das nicht nachvollziehen.  Weißnicht    Weißnicht    Weißnicht  



Gepostet am 22.01.2018 um 14:31 von:
Benutzer: SEberhagen
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=108641#post108641


Beitrags-Print by Breuer76