Forum-Gewerberecht

» § 38 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1a bis e und der Internetversandhandel «

 Moin  

... oder eher Mahlzeit?

Egal, auf jedenfalls stehe ich vor folgendem "Problem" aktuell:

Ich bin durch eine Ummeldung eines Gewerbetreibenden bei uns in seiner Akte darauf gestoßen, dass er An- und Verkauf von Edelsteinen und Edelmetallen über das Internet betreibt (u.A.).

Die damals bearbeitende Kollegin hat dafür einen Auszug aus dem GZR und ein Führungszeugnis verlangt (was ich sicherlich auch gemacht hätte.)

Für mich jedoch als Neulings-SB: Ist die Überprüfung der Zuverlässigkeit die richtige Entscheidung? Schließt § 38 Abs. 1 GewO auch Versandhandel über das Internet mit ein oder gelten da, da das Fernabsatzgesetz Sicherheit für Besteller bietet, andere Regeln?

Pielow geht im Kommentar leider auch nicht direkt auf Versandhandel ein.

Ich danke euch im Voraus und hoffe, dass die Frage nicht ganz so doof ist    

VG
Tim



Gepostet am 22.01.2018 um 14:00 von:
Benutzer: Piano_
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