Forum-Gewerberecht

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Zur Marktfestsetzung kurz: Die Festsetzung eines Spezialmarktes ist bei uns an gewisse Voraussetzungen geknüpft. Ein Spezialmarkt ist eine im allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern bestimmte Waren feilbietet. Von einer Vielzahl von Anbietern kann man aus gewerberechtlicher Sicht in aller Regel nur dann sprechen, wenn der Markt von mehr als einem Dutzend gewerblichen Anbietern beschickt wird. Es sind allerdings auch die sonn-/feiertagsrechtlichen Bestimmungen zu beachten, wenn es sich um einen Sonntag handelt. In dieser Hinsicht ist es so, dass insofern von einer Veranstaltung mit überregionaler Bedeutung gesprochen wird, die von mind. 50 Beschickern besucht wird und die ein Besucheraufkommen von rund 1.000 Menschen voraussetzt.



Gepostet am 19.01.2018 um 08:26 von:
Benutzer: Sigi2910
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