Forum-Gewerberecht

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Guten Morgen aus Bad Fallingbostel,

eine Reisegewerbekarte müssen nur die gewerblichen Anbieter haben. Damit es sich überhaupt um einen nach der Gewerbeordnung festsetzbaren Markt handelt, müssen aber mindestens ein Dutzend gewerbliche Anbieter vorhanden sein. Wenn ausserdem auch "private" dort verkaufen, ist das unschädlich. Für sie gelten die gewerberechtlichen Vorschriften nicht. Allerdings ist die Abgrenzung sehr schwierig, da sich die meisten Anbieter nach meinen Erfahrungen selbst als "privat" sehen.

Regina Runge



Gepostet am 19.01.2018 um 08:16 von:
Benutzer: Runge
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