Forum-Gewerberecht

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Hallo aus Bad Fallingbostel,

bei uns werden für den Samstag schon länger keine Festsetzungen mehr beantragt. Da das Ladenöffnungsgesetz den Warenverkauf am Samstag zulässt, ist eine Festsetzung in so weit auch nicht erforderlich. Die gewerblichen Händler müssen dann aber die Vorschriften des Reisegewerbes beachten wie z.B. Reisegewerbekartenpflicht, kein Verkauf im Reisegewerbe verbotener Waren usw.

Grundsätzlich dürfen am Samstag aber auch nicht festgesetzte Flohmärkte stattfinden.

Regina Runge



Gepostet am 18.01.2018 um 10:12 von:
Benutzer: Runge
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