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von der D...
ist eindeutig gewerblich und anzeigepflichtig.Es besteht eine Betriebsstätte mit Kundenkontakt (auch, wenn es nur am Waschplatz ist). Und der Kunde zahlt Geld ein und es muss abgerechnet werden.
Gepostet am 17.01.2018 um 15:24 von:
Benutzer: BE-DE
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=108570#post108570
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