Forum-Gewerberecht

» § 38 GewO überwachungsbedürftiges Gewerbe KFZ Handel «

   

Hänge mich hier mal dran.

Wie macht ihr das denn bei überwachungsbedürftigen Gewerben, wenn der Inhaber gerade aus dem Ausland zugezogen ist oder im Falle einer juristischen Person, als GF seinen Wohnsitz im Ausland hat. Für die neu gegründete jP macht es ja keinen Sinn, einen GZR anzufordern.

Gibt es hier eine zentrale Stelle, an die sich die Gewerbetreibenden bzw. Anmeldenden wegen eines Führungszeugnisses und eines GZR in ihrem Heimatland wenden können.

Habe hierzu bislang nichts gefunden.

 Danke  



Gepostet am 16.01.2018 um 14:13 von:
Benutzer: Borussenfan
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=108553#post108553


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