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» Gesellschafterbeschluß bei einer Limited «

Hallo er´s mal,

der Geschäftsführerwechsel bei einer Ltd. löst im Regelfall doch keine Gewerbeummeldung aus, da die Gewerbetreibende doch gleich bleibt.

Ich nehme nur eine Gewerbeummeldung vor, wenn der GF dies ausdrücklich wünscht.

Die Änderung ist erst vorzunehmen, wenn die Eintragung erfolgt ist.

Grüße aus dem verregneten Werl.
Clemens Bettermann



Gepostet am 16.01.2018 um 07:39 von:
Benutzer: Clemens Bettermann
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