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 Moin    Moin  

habe ein Frage bezüglich der Tätigkeit des Berufsbetreuers.

Wir haben hier ein soziale Einrichtung die als eingetragener Verein tätig wird. Neben der Abgabe von kostenfreien Speisen und der Betrieb eines sozialen Kaufhauses beschäftigt der Verein auch zwei Berufsbetreuer. Der Verein hat hierfür kein Gewerbe angemeldet.

Nun kam die Frage auf, müssen die ein Gewerbe anmelden oder nicht.
Ich bin der Meinung, dass eine Gewerbeanmeldung durchgeführt werden muss sobald eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, bedeutet die sich die Dienste bezahlen lassen!!

Oder habe ich was übersehen?

Gruß



Gepostet am 10.01.2018 um 16:11 von:
Benutzer: Emsland
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=108496#post108496


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