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» Eine kleine UG wird endlich eine erwachsene GmbH «

Hallo,

wie Kollege Kremser bereits zutreffend ausgeführt hat, ist die UG (haftungsbeschränkt) eine Variante der GmbH. Wenn diese durch Erhöhung des Stammkapitals zur "regulären" GmbH wird, ändert sich die Identität der juristischen Person nicht.
Im geschilderten Fall wurde offenbar zugleich eine neue HR-Nr. vergeben, weil die Gesellschaft ihren satzungsgemäßen Sitz in den Bezirk eines anderen Registergerichts verlegt hat. Auch die Sitzverlegung ändert - logischerweise - nichts an der Identität der juristischen Person.
Somit liegt kein nach § 14 Abs. 1 GewO anzeigepflichtiger Sachverhalt vor.
Es erfolgt lediglich eine Korrektur der im Gewerberegister erfassten Daten.



Gepostet am 10.01.2018 um 14:32 von:
Benutzer: Thomas Mischner
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