Forum-Gewerberecht

» Gewerbliche Zimmervermietung «

Die Frage ist doch, was als Betriebsstätte i. S. d. § 14 GewO gilt. Wir hatten die Diskussion schon bei Windkraftanlagen und Photovoltaikanlagen-Parks. Auch bei Parklätzen, die ein Kfz-Händler nutzt, steht die Frage im Raum.

Hier aber liegt möglicherweise eine Tätigkeit vor, die einem Beherbergungsgewerbe ziemlich angenähert sein dürfte. Von daher dürften Kontakte zw. Gästen und dem Vermeiter vor Ort bestehen, was die Ex-Gaststätte zu einer Betriebsstätte macht.

M. E. müsste mindestens eine unselbständige Zweigstelle anzumelden sein.



Gepostet am 09.01.2018 um 10:50 von:
Benutzer: Civil Servant
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