Forum-Gewerberecht

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Guten Morgen,

warum sollte die Betriebsstätte nicht angemeldet werden? Er betreibt in Ihrem Meldebezirk ein Gewerbe - Beherbergungsgewerbe. Natürlich kann er in Diusburg seine Hauptniederlassung haben, bei Ihnen wäre das dann eine unselbständige Zweigstelle. Einfach hartnäckig bleiben und dem Herrn das freundlich erklären.

VG Heike Adler



Gepostet am 09.01.2018 um 10:24 von:
Benutzer: Adler
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=108444#post108444


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