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» Eine kleine UG wird endlich eine erwachsene GmbH «

 Moin    Moin  

ich habe ein andere Auffassung. Nach §5a GmbhG hat die UG die gesetzliche Pflicht, Rücklagen zur Erreichung der Stammkapitalhöhe der GmbH zu bilden. Die UG als Mini-GmbH wird nach §5a V GmbHG damit zur vollwertigen GmbH, damit läge eine Identitätswahrung der juristischen Person vor, zumal das Gesetz auch sagt dass die Firma beibehalten werden darf. Eine Korrektur wäre damit das übliche Mittel, für mich läge hier aber im Grunde genommen kein anzeigepflichtiger Sachverhalt nach § 14 GewO vor.



Gepostet am 09.01.2018 um 09:23 von:
Benutzer: KremserT
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