Forum-Gewerberecht

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Warum nicht?

Was ist es denn dann nach dem Gewerberecht? Meldet der Veranstalter eine Messe an, ist der Tag, an dem diese stattfindet unerheblich. Märkte, insbesondere Jahrmärkte können ja auch an allen Wochentagen stattfinden.

Hier bitte nochmal im Forum wühlen, denn es gibt hierzu einige Einträge.

Andere Frage: Tummeln sich dort überwiegend Gewerbetreibende oder ist das eine private Veranstaltung, die sich nicht an die Öffentlichkeit richtet?

Gruß



Gepostet am 09.01.2018 um 08:12 von:
Benutzer: sme40
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=108428#post108428


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