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 Moin   aus Hückeswagen,

die Duisburger Anmeldung ist/gilt nur für seine Duisburger Betriebsstätte. Diese ist ja auch dort explizit eingetragen.
Wenn er auch woanders (also in einer anderen Betriebsstätte) die selbe Leistung anbietet, muss er für diese Betriebsstätte auch eine Gewerbeanmeldung erstatten.
Ist genauso wie bei ALDI,- LIDL- oder sonstigen Filialen.

Frohes Schaffen noch,
Roland Kissau



Gepostet am 08.01.2018 um 15:32 von:
Benutzer: Roland Kissau
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=108424#post108424


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