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 Moin  

§ 5a GmbHG sagt in Absatz 5: "Erhöht die Gesellschaft ihr Stammkapital so, dass es den Betrag des Mindeststammkapitals nach § 5 Abs. 1 erreicht oder übersteigt, finden die Absätze 1 bis 4 keine Anwendung mehr; die Firma nach Absatz 1 darf beibehalten werden."

Meines Wissens wird kraft Gesetzes aus einer UG eine GmbH, sobald das Stammkapital die 25.000 € erreicht. Auch steht sie weiterhin auf dem gleichen HRB.
Genau an der Stelle bin ich jetzt irritiert  Kopfkratz   Bei den Fällen die ich bisher hatte war es das gleiche HRB.

Wenn das bei Dir nicht so ist würde ich sagen ganz klar Variante 1.
(So wie es bei mir bisher war war es für mich mit einer "Datenkorrektur" getan.)



Gepostet am 08.01.2018 um 14:41 von:
Benutzer: VeSa
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