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» Gewerbliche Zimmervermietung «

Einen schönen guten Tag in die Runde,

ein freundlicher Herr aus Süd-Korea hat in unserer Gemeinde in einem früheren Gaststättenbetrieb Zimmer angemietet. Diese vermietet er jeweils über mehrere Monate weiter als Monteurswohnungen.
Da es sich hierbei ja nicht um die Nutzung/Verwaltung eigenen Vemögens handelt wurde der Herr zur Gewerbeanmeldung aufgefordert.

Er hat uns daraufhin eine Gewerbeanmeldung von der Stadt Duisburg zugefaxt, in der er als Gewerbetreibender seit 2013 die Tätigkeit "gewerbliche Zimmervermietung" angemeldet hat, Anschrift von Duisburger Wohnung und Betriebsstätte sind gleich.

Hiermit verbunden argumentiert er, die angezeigte Tätigkeit "gewerbliche Zimmervermietung" wäre ohne räumliche Beschränkung eingetragen und würde somit für Vermietungen überall in Deutschland gelten.

Mit dieser Argumentation habe ich so meine Probleme, Thema Betriebsstätte...
Es wäre nett wenn ich hierzu Rückmeldungen erhalten würde, vielen Dank schonmal im Voraus.

Allen ein hoffentlich schönes Wochenende !



Gepostet am 05.01.2018 um 11:52 von:
Benutzer: Feiser
Der Original-Beitrag :
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