Forum-Gewerberecht
» Werbung für Tätigkeit die nicht ausgeübt werden darf «
Die Werbung verstößt gegen das Wettbewerbsrecht. Erst die Eintragung bei der Kammer und die Gewerbeanzeige berechtigen zur Werbung.
Solche Fälle können dementsprechend (von der Wettbewerbszentrale / Mitbewerber) kostenpflichtig abgemahnt werden.
Gepostet am 03.01.2018 um 10:26 von:
Benutzer: HWK-CB
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=108375#post108375
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