Forum-Gewerberecht

» Werbung für Tätigkeit die nicht ausgeübt werden darf «

Guten Morgen,

werben darf zunächst jeder in diesem Bereich. Wenn er die Nachprüfung nicht besteht, dann wäre es vielleicht ein Ansatz. Ich würde die Nachprüfung abwarten...

Daraus ergeben sich dann weitere Fragen, deren Beantwortungen dann im nichtöffentlichen Bereich besser aufgehoben sind.



Gepostet am 02.01.2018 um 10:41 von:
Benutzer: domar
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=108363#post108363


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