Forum-Gewerberecht

» Werbung für Tätigkeit die nicht ausgeübt werden darf «

Hallo liebe Freunde aus der Exekutive,

Herr A. ist zwar Dachdeckergeselle, hat aber leider die Meisterprüfung nicht bestanden. Im Vorgriff hat er sich aber schon zuvor eine Internetseite eingerichtet, auf der er fröhlich alle möglichen Leistungen rund ums Dach anbietet.

Jetzt kann er diese Dinge aber nicht wirklich ausführen. Kann ich etwas gegen die Werbung tun? Zwangsmittel? Oder ist das Internet und die Werbewelt geduldig und jeder kann dort schreiben was er will?

Natürlich liegt der Verdacht nahe, hört, hört, dass er die Arbeiten jetzt bei entsprechender Nachfrage illegal und äußerst schwarz angeht.



Gepostet am 02.01.2018 um 09:25 von:
Benutzer: Jannes
Der Original-Beitrag :
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