Forum-Gewerberecht
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Mein reden.
Die unzulässigerweise erhobene Vergnügungsteuer in Gelsenkirchen beträgt für einen Flipper 42.-€/mtl.
Das bei einem Kaufpreis von ca. 5000.- für solch ein Gerät.
Völlig Realitätsfremd.
Ich will hoffen das die Stadtkämmerer irgendwann ihre Jobs verlieren, weil es keine Arbeit mehr für sie gibt.
Gepostet am 16.01.2007 um 20:09 von:
Benutzer: tapier
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=10835#post10835
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