Forum-Gewerberecht

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Hallo,

über 80 Jahre alt? Das klingt ja extrem nach einer Karteileiche, die man zu Hauf in unseren Registern findet.
Und wieso ist sie nicht beim Einwohnermeldeamt registriert? Wohnt sie im benachbarten Ausland und hatte lediglich die Betriebsstätte in Deutschland angemeldet?
Dann könnte man ja nachprüfen, ob dort noch ein Gewerbe stattfindet.

Die beiden Führungszeugnisse sind von im Ausland Wohnenden direkt selbst in Bonn zu beantragen. Wenn der Gewerbetreibende nicht mitspielt, vielleicht an ein Zwangsgeld denken.



Gepostet am 21.12.2017 um 11:14 von:
Benutzer: Jannes
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