Forum-Gewerberecht

» § 38 GewO «

Ich habe eine Gewerbeanmeldung von dem Jahr 2000 vorliegen. Es handelt sich um überwachungsbedüftiges Gewerbe.

Hier fehlt das Führungszeugnis. Das zuständige Gewerbeamt teilt mit als Fachaufsicht mit, dass die Einholung dessen von Amts wegen problematisch sei, da die Gewerbetreibende über 80 Jahre alt ist und nicht im Einwohnermeldeverzeichnis verzeichnet.

Wie würden Sie hier vorgehen? Da ich die Stelle erst seit ein paar Wochen besetze, bin ich um jeden Hinweis dankbar.  Danke    smile    smile    smile  



Gepostet am 21.12.2017 um 09:17 von:
Benutzer: SEberhagen
Der Original-Beitrag :
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