Forum-Gewerberecht

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@SEberhagen,

Wenn die Gewerbetreibende bereits über 80 Jahre alt ist und - aus welchen Gründen auch immer - einwohnermelderechtlich nicht registriert, sowie das Gewerbe von 2000 ist, würde ich bei der Gewerbetreibenden erst mal nett nachfragen, ob das Gewerbe überhaupt noch ausgeübt wird. Evtl. wurden hier Anzeigepflichten missachtet/vergessen.

Ich hatte hier auch des öfteren den Fall, dass Gewerbemeldungen generell falsch oder überhaupt nicht ins elektronische Gewerberegister übernommen wurden...und unsere Umstellung muss so in den Jahren 2000/2001 gemacht worden sein ;-).

Das sah dann so aus...es wurden Anmeldungen elektronisch erfasst, aber die Abmeldungen nicht oder Ummeldungen als Anmeldung etc. = falsche/fehlende Daten im System.

Außerdem musste ich feststellen, dass Anzeigepflichten von unserer Behörde nie durchgesetzt wurden, es wurde einfach nur das an Meldungen entgegengenommen, was freiwillig von den Leuten aus kam...heißt: Ich hatte etliche Karteileichen und etliche Falschmeldungen im Register.

Ergo: Habe ich "alte" Gewerbefälle einfach angeschrieben (Überprüfung des Gewerberegisters) und nett nachgefragt, ob das Gewerbe noch so wie gemeldet besteht und sehr viele Karteileichen damit rausfiltern können.

Sollte sich herausstellen, dass die Gewerbetreibende tatsächlich noch so wie angemeldet tätig ist, dann würde ich um einwohnermelderechtliche Klärung bitten und mir dann den Auszug v.A.w. besorgen oder von der Gewerbetreibenden erbitten.



Gepostet am 21.12.2017 um 09:17 von:
Benutzer: Roesje
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