Forum-Gewerberecht

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Hallo,

zunächst mal ja.
ABER: Weswegen wurde die RGK entzogen? Bei groben Verstößen gegen die steuerlichen Mitwirkungspflichten möglicherweise?
Man könnte das dann elegant lösen, indem die Marktaufsicht oder der Veranstalter eine Teilnahme unterbindet oder man aber in einer entsprechenden Satzung regelt, dass nur Reisegewerbekarteninhaber am Markt teilnehmen dürfen.
Letzteres gibt es in unserem Bereich durchaus (ausgenommen Vereine, z. B. auf dem Weihnachtsmarkt), dass die Privilegien eben nicht alle ausgeschöpft werden.

Gruß



Gepostet am 21.12.2017 um 08:23 von:
Benutzer: sme40
Der Original-Beitrag :
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