Forum-Gewerberecht
» Warenfeilbietung an Sonn- und Feiertagen auf Märkten «
Hallo sme40,
danke für deine Antwort. jetzt ist es bei einem der hier aufgekommene Fälle so, dass dem Teilnehmer des festgesetzten Marktes die Reisegewerbekarte entzogen wurde. Auf dem Markt kann er aber ja ohne ebendiese stehen, weil er festgesetzt wurde und wie Sie schon sagen die Marktprivilegien gelten.
Heißt das also im Umkehrschluss, dass die Person trotz entzogener Reisegewerbekarte auf dem festgesetzten Markt munter weiter verkaufen darf?
Gepostet am 21.12.2017 um 08:15 von:
Benutzer: BernshausenL
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