Forum-Gewerberecht

» Warenfeilbietung an Sonn- und Feiertagen auf Märkten «

Moin,

auf festgesetzten Märkten gelten unter anderem sogenannte Marktprivilegien.
D. h., Marktteilnehmer müssen nicht zwingend Gewerbetreibende sein und müssen nicht zwingend eine Reisegewerbekarte besitzen. Sie werden dann aber den Gewerbetreibenden gleichgestellt, was Einhaltung der gewerblichen Regeln angeht. Lebensmittelkontrolle, Ordnungsamt (z. B. wegen Preisangabenverordnung) gucken hier genauso wie bei den gewerblichen Teilnehmern.
Und ja, wir müssen uns insoweit auf die Teilnehmerliste verlassen, die uns der Veranstalter einreicht. Bei einer Kontrolle vor Ort kann man das ja abgleichen.

Gruß



Gepostet am 21.12.2017 um 07:37 von:
Benutzer: sme40
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