Forum-Gewerberecht

» Warenfeilbietung an Sonn- und Feiertagen auf Märkten «

Aufgrund einiger aktueller Fälle schließe ich mich meinem Vorredner aus dem Jahr 2009 an. Titel II findet bei Marktfestsetzungen wegen den Marktprivilegien keine Anwendung, heißt es muss kein Reisegewerbe oder stehendes beantragt bzw. angemeldet werden.

Allerdings sind diese Personen dann ja nirgends erfasst (außer in der Teilnehmerliste des Veranstalters). Kann das sein? Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, dass diese Personen bei uns anzeigepflichtig sind? Eventuell doch nach § 14 GewO?  Kopfkratz  

Es geht wie oben beschrieben ausschließlich um die Teilnahme auf [U]festgesetzten[/U] Märkten, alle anderen Fälle sind klar.

Falls da jemand eine Antwort parat hat, wäre ich sehr dankbar.

Schöne Feiertage schon mal und Grüße  smile  



Gepostet am 20.12.2017 um 11:37 von:
Benutzer: BernshausenL
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