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» Erlaubnis § 34i GewO - natürliche wechselt zur juristischen Person - Antragsvoraussetzungen «

Moinsen,

ich könnte mit dem Ergebnis leben, verstehe es aber nicht ganz. Grund: W. müsste - jetzt als GF - von der Erlaubnis zehren, die nach den Übergangsbestimmungen erteilt wurde. Diese greifen m. E. aber nicht mehr.

Die Fa. als Gewerbetreibende beantragt die Erl. und muss die Qualifikation nachweisen und das unter Ausklammerung der Übergangsbestimmungen oder nicht oder was?  Kopfkratz  



Gepostet am 13.12.2017 um 09:51 von:
Benutzer: Civil Servant
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