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» Erlaubnis § 34i GewO - natürliche wechselt zur juristischen Person - Antragsvoraussetzungen «

 Moin    Moin   aus Thüringen,

Hallo @Anja Schumann,

nur die Nachweisführung zur Sachkunde ist bei W. entbehrlich, da er diese bereits für seine Erlaubnis als natürliche Person erbracht hat.

Aber in diesem Fall sind für den Geschäftsführer W. die Prüfungen nach § 34i Abs. 2 Nr. 1 und 2 GewO zur Zuverlässigkeit und den Vermögensverhältnissen vollumfänglich durchzuführen. Lediglich dann, wenn er vor kurzem in einem anderen gewerberechtlichen Verfahren (hierzu zählt aber nicht das vereinfachte Verfahren nach § 160 Abs. 2 GewO !) dazu von Ihrer Behörde geprüft wurde, könnte jetzt von der erneuten Prüfung abgesehen werden.



Gepostet am 13.12.2017 um 06:19 von:
Benutzer: Puz_zle
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