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» Erlaubnis § 34i GewO - natürliche wechselt zur juristischen Person - Antragsvoraussetzungen «

Hallo!

Ich benötige euren Rat.

Der Gewerbetreibende W. ist im Besitz einer Erlaubnis gemäß § 34i (1) GewO. Diese hat er im vereinfachten Verfahren unter Anwendung des § 160 (2) und (3) GewO erteilt bekommen (Zuverlässigkeitsprüfung ersetzt durch 34c-Erlaubnis, Sachkunde ersetzt durch Nachweis der ununterbrochenen Tätigkeit). Nun wurde eine GmbH gegründet, wo er und Herr A. als Geschäftsführer tätig sind. Die GmbH will ebenfalls eine Erlaubnis nach § 34i (1) GewO beantragen. Um diese erteilen zu können, müssen die Geschäftsführer die Voraussetzungen des § 34i (2) GewO erfüllen.
Da Herr A. noch keine Erlaubnis für diesen Bereich besessen hat, ist dieser vollumfänglich zu prüfen (Zuverlässigkeit, Vermögensverhältnisse, Sachkunde).
Fraglich ist jedoch, wie mit Herrn W. zu verfahren ist, da dieser ja schon eine Erlaubnis gemäß § 34i GewO besitzt. Habe ich Herrn W. überhaupt nochmal zu prüfen und wenn ja, in welchem Umfang?  Weißnicht  

LG aus Sachsen-Anhalt



Gepostet am 11.12.2017 um 13:34 von:
Benutzer: Anja Schumann
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